In Österreich hat jeder (Versicherte) das Recht, seinen Arzt selbst zu wählen.
Der Patient und nicht die Krankenkasse bestimmt den Arzt des Vertrauens.
Ein Wahlarzt ist ein Arzt, der keine oder nur mit bestimmten Kassen einen Vertrag abgeschlossen hat.
- Er bezahlt für eine Leistung.
- Wir schicken die Rechnung an die Krankenkasse
- 80% der“ Kassenleistung“ werden auf das Konto des Patienten überwiesen.
Anmerkung: In der Zahnmedizin decken Krankenkassen im Allgemeinen kaum Leistungen höheren Standards ab, sondern beschränken sich ausschließlich auf die soziale Mindestversorgung.